Crustleder
Crustleder ist Leder, das nach der Gerbung (inkl. Rückfettung und Nachgerbung) getrocknet, aber noch nicht gefärbt ist. Man unterscheidet zwischen chromgegerbten Ledern (Chrom-Crust) oder pflanzlich gegerbten Ledern (Pflanzen-Crust). Weitere Begriffe für Crustleder sind Borke, Borkeleder, en croute.
Als Chrom-Crustleder wird das Leder bezeichnet, das nach der Chromgerbung im ready to wet - Zustand aufgetrocknet wird, oder zusätzlich bis zum ready to finish nachgegerbt wird. Hier gibt es dann wiederum die Unterteilung in Crust natural (undyed) = Borke und Crust drum dyed. Folgende Arbeitsschritte sind zudem für die Einhaltung der Definition Crustleder erlaubt:
1.Enthaaren, Entfleischen, Streichen in der Wasserwerkstatt
2.Auswaschen, entwässern (abpressen, abwelken), ausrecken, bleichen und trocknen
3.Fettung, soweit ein Mindestfettgehalt nicht überschritten wird
Alle zusätzlichen Arbeiten, die die direkte Weiterverarbeitung ermöglichen, wie beispielsweise Schleifen zur Erzeugung eines velourähnlichen Looks oder die Anpassung der Dicke, sind untersagt. Das Leder muss in einem Zustand vorliegen, der deutlich macht, dass es nicht direkt verwendbar ist, da es sonst in eine andere Zolltarifgruppe eingestuft werden würde.
Crustleder an sich wird nur selten zu Lederprodukten weiterverarbeitet. Meist werden die Leder vor der Verarbeitung noch gefärbt und zugerichtet.
Der Ursprungsgedanke des Crustleders war der Wunsch, möglichst viele Rohstoffe im eigenen Land zu verarbeiten. Ziel ist es, das Leder so vorzubereiten, dass es auch nach längerer Lagerung und Versand praktisch unverändert ist und weiterverarbeitet werden kann.
"Wet Blue" - ungefärbtes Chrom-Crustleder