Echtleder


Was ist Leder?

Leder ist eine Tierhaut, die durch Gerben haltbar gemacht wird, um um sie vor Verwesung und Zerfall zu bewahren. Die natürliche Faserstruktur bleibt dabei erhalten. Leder wird aus den Häuten sehr unterschiedlicher Tierarten hergestellt. Es wird zwischen den Begriffen Leder und Pelz (Pelzfell) unterschieden.

Wahrscheinlich war die Gerbung eine zufällige Entdeckung in der Geschichte der Menschheit. Ursprünglich dienten erbeutete Tierhäute als Schutz vor Kälte und Nässe. Anfangs wurden sie mit Fett oder Öl behandelt, doch später entwickelten sich komplexe Techniken, um aus Häuten langlebige und widerstandsfähige Produkte herzustellen. Die im 19. Jahrhundert entdeckte Chromgerbung verkürzte den Herstellungsprozess erheblich und trug maßgeblich zur Industrialisierung bei. Heute existiert eine Vielzahl von Lederarten mit unterschiedlichsten Oberflächenstrukturen und Farbgestaltungen.

Leder ist nicht nur ein edles Naturprodukt, sondern gleichzeitig ein geschmeidiges, widerstandsfähiges und langlebiges Material. Ein Gramm Leder hat bis zu 300 m² innere Oberfläche, da seine feinen Fasern stark miteinander vernetzt sind. Dadurch hat Leder eine hohe Reißfestigkeit, ist alterungs- und temperaturbeständig. Es kann bis zu 30% Wasser aufnehmen, ohne „nass“ zu werden, ist also relativ undurchlässig für Wasser, bleibt aber gleichzeitig atmungsaktiv, sodass Luft und Wasserdampf austreten können. Das macht Leder zu einem vielseitig einsetzbaren Material, mit dessen Eigenschaften kaum ein Ersatzstoff (wie z.B. Kunstleder) konkurrieren kann.

Deshalb wird Leder zur Herstellung vieler Produkte eingesetzt. Dazu zählen z.B. Schuhe, Möbel, Autos, Bekleidung und Taschen. Insbesondere bei Schuhen, Jacken oder Handschuhen bietet Leder einen konkurrenzlosen Tragekomfort. Jährlich werden ca. 500.000 Tonnen Leder produziert, das sind ca. 1,5 Milliarden qm.

Bekleidungs- und Schuhoberleder sind heute fast ausnahmslos chromgegerbt. Es handelt sich dabei um eine harmlose, in vielen Nahrungsmitteln vorkommende Chromart (Chrom III). Die heutigen Leder aus dem Fachhandeln sind auch gut kontrolliert und frei von Giftstoffen.


Woraus besteht Leder?

Leder besteht aus Kollagenfasern, einem Eiweißkörper. Diese Fasern sind miteinander verflochten. Jede Kollagenfaser besteht aus bis zu 2 Mio. Fibrillen. Die Dichte der Verflechtung ist von Tierart zu Tierart unterschiedlich. Aber auch innerhalb einer Tierhaut kann die Dichte der Verflechtung erhebliche Unterschiede aufweisen. Ein lockeres Fasergeflecht ist weniger reißfest als ein dichtes Gefüge. Die Gerbstoffe verhindern den Zerfall des Leders, die Rückfettung und die gebundene Feuchtigkeit machen Leder geschmeidig.

Gegerbtes Leder besteht je nach Lederart, Gerbart und Färbung aus:

45-75% Hautsubstanz
8-45% Gerbstoffen
1-25% Fett
bis 3% Farbstoffen und Pigmentfarben
8-15% Feuchtigkeit

Für die technische Beschreibung und Qualitätsbewertung von Leder sind vor allem die physikalischen Kenngrößen wie Dichte (spezifisches Gewicht), Zugfestigkeit, Dehnbarkeit, Bruchfestigkeit des Narbens (gemessen mit dem Flexometer), Wasser- und Luftdurchlässigkeit, Lichtbeständigkeit sowie Schrumpfung entscheidend. Ergänzend dazu werden chemische Werte wie Fettgehalt, Schrumpfungstemperatur im nassen Zustand, Gerbstoffgehalt, Waschbarkeit und Säuregehalt analysiert. Schwer oder gar nicht messbar sind Eigenschaften wie Weichheit, Struktur und Griff und die Optik. In der Praxis sind diese Eigenschaften für eine Entscheidung, ob und welches Leder verwendet wird, oft ebenso wichtig wie die technischen Parameter.


Welche Materialien dürfen den Begriff „Leder“ tragen?

Die Frage, ob die vom Hersteller verwendete Bezeichnung für ein Material auch rechtlich zulässig ist, taucht häufig auf. Besonders im Online-Geschäft oder bei sehr günstigen Angeboten wird „Leder“ oftmals falsch deklariert. Für den Verbraucher ist es meist kaum möglich festzustellen, ob es sich tatsächlich um echtes Leder handelt. Zum Schutz der Konsumenten vor irreführenden Angaben gibt es in Deutschland klare und strenge Regelungen.

Für die Verwendung ledertypische Begriffe wie "Echtes Leder, Nubukleder oder Nappaleder" gelten klare Definitionen. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn es sich eindeutig um ein Leder laut Definition handelt. In Deutschland definieren Normen (RAL, DIN, ISO) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Kennzeichnung von Leder.

Als Leder, Echt Leder oder Echtes Leder darf nur ungespaltene oder gespaltene tierische Haut unter Erhaltung der gewachsenen Fasern und ihrer natürlichen Verflechtung bezeichnet werden. Aufgelöste oder gemahlene oder mit Bindemitteln verklebte und zu Bahnen verarbeitete Materialen dürfen nicht als Leder bezeichnet werden.

Die aufgebrachte Schicht (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.) darf nicht stärker als 0,15 mm sein. Wenn die Schichtstärke 0,15 Millimeter übersteigt oder die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtstärke ausmacht, muss das Leder als beschichtetes Leder deklariert werden.

Die Unterseite eines gespaltenen Leders (Fleischspalt) muss als Spaltleder deklariert werden.
Häufig taucht hier auch der Begriff "Split" auf.

Wenn es sich bei einem Leder um ein beschichtetes Leder und gleichzeitig um ein Spaltleder handelt, muss es als beschichtetes Spaltleder deklariert werden.

Grundsätzlich muss der Werkstoff, der für das Produkt maßgeblich ist, ausgewiesen werden (z. B. als "Kunstledertasche mit Lederdekoration").

In Fahrzeugen mit „Volllederausstattung“ müssen sämtliche Flächen, die optisch wie Leder wirken, tatsächlich aus Leder gefertigt sein.

Wenn Leder in einem Produkt fest mit einem anderen Material verbunden ist, beispielsweise durch Aufkleben auf einen textilen Untergrund, gilt es nur dann als Lederprodukt, wenn die Gesamtdicke des Produkts zu mindestens 80 Prozent aus Leder besteht. Andernfalls müssen Außen- und Innenseite beispielsweise eines Uhrarmbands separat gekennzeichnet werden. Bei Kunstlederprodukten ist außerdem die genaue Art des verwendeten Kunststoffs anzugeben.

Werden lederähnliche Materialien, die nicht aus Haut oder Fell hergestellt werden, mit Wortverbindungen bezeichnet, die auf ein Leder hinweisen könnten, so ist dieses unzulässig. Das Wort "Kunstleder" darf aber verwendet werden, da es eindeutig ausschließt, dass es sich um Leder handelt. 

Die Normen sind hier genau nachlesbar:
https://vdl-web.de/leder-herstellung-pflege-arten/bezeichnungsvorschriften/

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