Lederkennzeichnung


In Deutschland und der EU ist die Kennzeichnung von Lederprodukten geregelt, um Verbraucher vor Täuschungen zu schützen. Besonders bei Schuhen ist eine detaillierte Materialangabe gesetzlich vorgeschrieben. 

Es gibt standardisierte Symbole, um die Art des Materials anzuzeigen. Leider lässt sich daraus nur schließen, dass ein Produkt aus echtem Leder ist, die genaue Lederart sowie die Herkunft des Leders bleiben unbekannt.


Diese vier Material-Piktogramme gibt es:
Piktogramm Leder

Echtleder

Das Tierhaut-Symbol steht für echtes Leder aus tierischer Haut, also gegerbte Häute und Felle, deren natürliche Faserstruktur erhalten ist.

Pikto Beschichtetes Leder

Beschichtetes Leder

Tierhaut mit Raute kennzeichnet Leder, das mit einer Schicht (z. B. Folie oder Lack) versehen wurde, die dicker als 0,15 mm ist, aber weniger als ein Drittel der Gesamtdicke ausmacht.

Piktogramm Textil

Textil

Das Textilwebmuster zeigt an, dass es sich um natürliche oder synthetische Textilien handelt.

Piktogramm Synthetik

Synthetisches Material

Die Raute steht für alle sonstigen Materialien, wie Gummi, Kunststoff oder synthetische Sohlen.

Der Begriff Leder ist geschützt. Als Echtleder darf nur eine tierische Haut bezeichnet werden, deren natürliche, gewachsene Fasern noch vorhanden sind. Lederfaserstoffe, bei denen zermahlene und mit Bindemitteln verklebte Lederreste verwendet wurden, dürfen nicht als Echtleder bezeichnet werden. Diese Produkte aus Kunstleder müssen klar als solche benannt werden (z. B. durch Angabe der Kunststoffsorte). Der Werkstoff, der den größten Anteil eines Artikels ausmacht, muss ausgewiesen werden.

Leder, bei der ein Material in einer Schichtstärke von mehr als 0,15 Millimetern aufgetragen wird (Farbe mit Bindemitteln, Folie,...) oder die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtstärke ausmacht, ist als beschichtetes Leder zu deklarieren.

Die Unterseite eines gespaltenen Leders ist als Spaltleder zu kennzeichnen. In Fällen, in denen ein Leder als beschichtetes Leder bezeichnet werden muss und es sich zusätzlich um ein Spaltleder handelt, muss es als beschichtetes Spaltleder deklariert werden.

Bei Kleidung und Textilien mit Lederteilen muss der Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ enthalten sein.

Noch detailliertere Angaben zum Thema Ledekennzeichnung gibt es hier:

Bezeichnungsvorschriften für Leder

Materialkennzeichnung bei Schuhen:


Für Schuhe gibt es eine europäische Schuhkennzeichnungsrichtlinie. Hersteller müssen angeben, woraus die folgenden drei Bestandteile des Schuhs bestehen: 

Obermaterial

Obermaterial

Das Obermaterial ist die Außenseite, das äußere Material des Schuhs, es ist entscheidend für den Schutz vor Witterung und die Passform.

Futter und Decksohle

Futter und Decksohle

Futter und Decksohle sind die "Innenausstattung" des Schuhs, die Materialien die innen verarbeitet sind.

Laufsohle

Laufsohle

Die Laufsohle ist der Teil des Schuhs, der den im direkten Kontakt zum Boden hat. Das Material muss 80% der Sohlenfläche ausmachen. Bei mehreren Materialien sind die Hauptmaterialien zu nennen.

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